Mit dem Jahressteuergesetz 2018 findet das Institut der "begleitenden Kontrolle" als Alternative zur klassischen Außenprüfung Eingang in die Bundesabgabenordnung. Damit erhält eine seit 2011 mit einigen Unternehmen erprobte und im Jahr 2016 evaluierte Praxis eine rechtliche Basis. Auf den Punkt gebracht bedeutet "begleitende Kontrolle": Unternehmen, die sich in den letzten fünf Jahren als steuerlich zuverlässig erwiesen haben, ein System der Selbstkontrolle etabliert haben und die sich zu einer erhöhten Transparenz gegenüber der Finanzverwaltung bereit erklären, erhalten im Gegenzug mehr Planungssicherheit in steuerlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihren Ressourceneinsatz, der bisher für die klassische Außenprüfung erforderlich war.