ASVG: § 138 Abs 2 lit b, § 162 Abs 5 Z 1
Personen, die gem § 138 Abs 2 ASVG keinen Anspruch auf Krankengeld haben, werden durch § 162 Abs 5 Z 1 ASVG auch vom Wochengeldanspruch ausgeschlossen, weil sie im Fall des Eintritts der Versicherungsfälle der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit und der Mutterschaft ohnedies keinen Einkommensausfall erleiden.