vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verbotene Einlagenrückgewähr: Rückforderung - Aufrechnung, Verjährung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/274RdW 2018, 358 Heft 6 v. 19.6.2018

ABGB: §§ 1438, 1489

GmbHG: §§ 82 f

Der Rückforderungsanspruch nach §§ 82 f GmbHG (Verbotene Einlagenrückgewähr) konkurriert mit der Rückforderung von verbotswidrigen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Der gesellschaftsrechtliche Rückgewähranspruch soll eine zusätzliche Rückforderungsmöglichkeit verschaffen, die nicht mit den möglichen Schwächen eines Bereicherungsanspruchs behaftet ist und dafür grundsätzlich innerhalb einer relativ kurzen Frist verjährt; andere bereits aus dem allgemeinen Zivilrecht ableitbare Anspruchsgrundlagen sollten damit nicht verdrängt werden. Demnach kommt neben der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 83 Abs 5 GmbHG (die im Zeitpunkt der rechtswidrigen Zahlungen zu laufen beginnt) auch die allgemeine (lange) Verjährungsfrist zum Tragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte