ABGB: §§ 879, 934
KSchG: §§ 25c, 25d
Die Bekl nahm bei der Kl einen Kredit auf, um im Konkursverfahren über das Vermögen ihres Ehemannes die Liegenschaft mit dem Wohnhaus zu erwerben und damit das Heim für die Familie zu bewahren. Gegen den vertraglichen Anspruch der kl Kreditgeberin auf Rückzahlung der Kredite wandte die Bekl im vorliegenden Verfahren fehlende Information nach § 25c KSchG ein, richterliche Mäßigung nach § 25d KSchG, Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB (einschließlich Wucher) und Verkürzung über die Hälfte nach § 934 ABGB.