In der EAS-Auskunft zum DBA-Italien behandelt das BMF, unter welchen Bedingungen die italienische Tochtergesellschaft des italienischen Generalunternehmers, die dieser als Subunternehmen zur Erfüllung des Bau- und Montageauftrags in Österreich einsetzt, für den Generalunternehmer eine Betriebsstätte in Österreich begründet. Behandelt werden dabei Fragen wie faktische Verfügungsmacht über die Baustelle, Gesamtverantwortung versus Totaldelegation der Funktionen und Zurechnung der Funktionen des Generalunternehmers zu Betriebsstätte oder Hauptsitz in Italien auf Basis einer Funktionsanalyse. EAS-Auskunft des BMF vom 22. 5. 2018, BMF-010221/0083-IV/8/2018; EAS 3405.