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Interessante Veröffentlichungen im BGBl

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2018/253RdW 2018, 341 Heft 6 v. 19.6.2018

Ausgenommen von der Datenschutz-Folgenabschätzung sind gem der V über die Ausnahmen von der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA-AV, BGBl II 2018/108) etwa Kundenverwaltung, Rechnungswesen, Logistik, Buchführung, Personalverwaltung, Zutrittskontrollsysteme, Rechts- und Beratungsberufe.

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