RL 2010/13/EU : Art 1
Die Definition des Begriffs "audiovisueller Mediendienst" (Art 1 Abs 1 Buchst a der RL 2010/13/EU [RL über audiovisuelle Mediendienste]) erfasst weder einen Videokanal (hier: auf YouTube), auf dem die Internetnutzer kurze Werbevideos für Modelle neuer Pkw abrufen können, noch eines dieser Videos für sich genommen.