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EuGH: Werbekanal auf YouTube - kein "audiovisueller Mediendienst"

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Barbara TumaRdW 2018/234RdW 2018, 297 Heft 5 v. 21.5.2018

RL 2010/13/EU : Art 1

Die Definition des Begriffs "audiovisueller Mediendienst" (Art 1 Abs 1 Buchst a der RL 2010/13/EU [RL über audiovisuelle Mediendienste]) erfasst weder einen Videokanal (hier: auf YouTube), auf dem die Internetnutzer kurze Werbevideos für Modelle neuer Pkw abrufen können, noch eines dieser Videos für sich genommen.

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