Liegenschaftssachverständige sind dem Vernehmen nach in jüngerer1 Zeit immer öfter mit dem Ansinnen konfrontiert, ihr Privatgutachten2 zur Bewertung einer Liegenschaft als sog Kurzgutachten zu erstatten, um auf diese Weise Kosten zu sparen. Umgekehrt bieten immer wieder Makler (per Inserat) die kostengünstige oder gar kostenlose Schätzung bzw Bewertung von Liegenschaften an. Das ist selbstverständlich nur dann möglich, wenn der Sachverständige seinen Aufwand im Vergleich zur Erstellung eines "klassischen" (schriftlichen) Bewertungsgutachtens reduziert. Zumindest in der Branche ist Unsicherheit darüber entstanden, ob und inwieweit eine solche Reduktion möglich und zulässig ist, weshalb ich gebeten wurde, den damit zusammenhängenden Fragen unter Einhaltung aller rechtswissenschaftlichen Standards nachzugehen.3