Geht es in der Beschwerde gegen den Säumniszuschlagsbescheid um die Frage des groben Verschuldens nach § 217 Abs 7 BAO, hat das BFG Sachverhaltsfeststellungen zu den Handlungen des Steuerschuldners zu treffen. - VwGH 24. 1. 2018, Ra 2017/13/0023.
Geht es in der Beschwerde gegen den Säumniszuschlagsbescheid um die Frage des groben Verschuldens nach § 217 Abs 7 BAO, hat das BFG Sachverhaltsfeststellungen zu den Handlungen des Steuerschuldners zu treffen. - VwGH 24. 1. 2018, Ra 2017/13/0023.