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Theaterunternehmen: Kein Recht auf Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2018/150RdW 2018, 182 Heft 3 v. 19.3.2018

ArbVG: §§ 110, 133 Abs 6

In Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung entsendet der (Zentral-)BR gem § 110 Abs 1 ArbVG ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder aus dem Kreis der BR-Mitglieder. Dass die Bestimmung auf Theaterunternehmen nicht anzuwenden ist (§ 133 Abs 6 ArbVG), sodass es hier zu keiner Mitwirkung der AN-Vertreter im Aufsichtsrat kommt, ist angesichts der

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