VerG 2002: §§ 1, 3
Nach den vorliegenden Vereinsstatuten (hier offenbar ein Jagdverein) kann ein Vereinsmitglied ausschlossen werden, wenn das Verhalten des Mitglieds geeignet ist, das Ansehen und die Interessen der Jagdgesellschaft zu schädigen.
Dass das wiederholte - zeitweise sicher lästige - Bestehen auf der Einhaltung der Statuten und auf wortgetreue Protokollierungen sowie die häufig geäußerte Kri-