Die Erfolgsaussichten des vom Versicherungsnehmer beabsichtigten Verfahrens bestimmen maßgeblich, ob der Rechtsschutzversicherer deckungspflichtig ist.
Die Erfolgsaussichten des vom Versicherungsnehmer beabsichtigten Verfahrens bestimmen maßgeblich, ob der Rechtsschutzversicherer deckungspflichtig ist.