Scheiden Kommanditisten mit einem negativen Kapital aus ihrer KG aus, stellt sich die Frage, wie Verluste im Kreis der Mitunternehmer systematisch und sachlich (Art 7 B-VG) konsistent zu erfassen sind.
Scheiden Kommanditisten mit einem negativen Kapital aus ihrer KG aus, stellt sich die Frage, wie Verluste im Kreis der Mitunternehmer systematisch und sachlich (Art 7 B-VG) konsistent zu erfassen sind.