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VwGH: Schulden sind kein Kapitalvermögen

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2018/97RdW 2018, 115 Heft 2 v. 19.2.2018

Die einschränkenden einkommensteuerlichen Regelungen für "Kapitalvermögen" iSd § 27 Abs 3 EStG, wie insb die Beschränkung der Verlustausgleichsmöglichkeit nach § 6 Z 2 lit c EStG, stellen auf Aktivvermögen ab und sind nicht auf Verbindlichkeiten anwendbar. - VwGH 18. 12. 2017, Ro 2016/15/0026.

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