AngG: § 27 Z 1
KV-Universitäten: § 23 Abs 1
Versucht ein AN, mit dem es generell Kommunikationsprobleme gibt und dessen Verhalten insgesamt darauf hindeutet, dass er sich nicht an das Organisationsgefüge des AG hält, unter Missachtung seiner Zuordnung zum neuen Dienstvorgesetzten von anderen Personen eine Dienstfreistellung zu erwirken, und ist er daraufhin an einem bestimmten Tag abwesend und unerreichbar, obwohl ihm zuvor mitgeteilt wurde, sich an besagtem Tag zu einem Gespräch bereitzuhalten, berechtigt dieses Verhalten die Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit.