Die "Karfreitagsproblematik" wirft Fragen von grundsätzlicher Bedeutung in Bezug auf die Reichweite des Diskriminierungsschutzes auf. Der folgende Beitrag geht auf diese Problemstellungen ein, versucht dabei aber auch, die Bezugspunkte zu und die Verknüpfungen mit dem konkreten Anlassfall zu wahren.