RL 2004/18/EG : Art 45 Abs 2 Unterabs 1 lit c, d und g
EuGH 20. 12. 2017, C-178/16, Mantovani
In dieser Rechtssache hatte der EuGH über die Unionsrechtskonformität einer italienischen Gesetzesbestimmung zu entscheiden, aufgrund derer sogar eine noch nicht rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung eines Verwaltungsratsmitglieds eines Bieterunternehmens (Mantovani) wegen eines Delikts, das die berufliche Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage stellte, im Vergabeverfahren zu berücksichtigen war, obwohl dieses Verwaltungsratsmitglied bereits im Jahr vor der Ausschreibungsbekanntmachung aus dem Amt ausgeschieden war.