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Gesellschafterwechsel bei GmbH & Co KG - Kündigung nach VersVG?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek, Barbara TumaRdW 2018/81RdW 2018, 95 Heft 2 v. 19.2.2018

VersVG: §§ 69, 70

Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt gem § 69 Abs 1 VersVG anstelle des Veräußerers der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis ein. Nach § 70 Abs 1 und 2 VersVG haben Versicherer und Erwerber das Recht, den Versicherungsvertrag aus diesem Anlass zu kündigen.

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