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Privathaftpflichtversicherung - "Gefahren des täglichen Lebens"

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/76RdW 2018, 93 Heft 2 v. 19.2.2018

ABGB: §§ 914 f

Ganz allgemein ist der Begriff der "Gefahren des täglichen Lebens" nach der allgemeinen Bedeutung der Worte dahin auszulegen, dass der Versicherungsschutz für die Haftpflicht des Versicherungsnehmers jene Gefahren erfasst, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen gerechnet werden muss.

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