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Anlegerschaden - Verjährung (I)

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2018/66RdW 2018, 89 Heft 2 v. 19.2.2018

ABGB: §§ 1295, 1299, 1489

Im Rahmen der Rsp hält sich hier die Rechtsansicht, dass für die Risikoträchtigkeit des Anlagemodells angesichts einer bereits ab 2008 kommunizierten "Finanzierungslücke", die damals ca 200.000 € betrug und dann jährlich anstieg, jedenfalls ab 2010 ausreichende und den Lauf der Verjährungsfrist auslösende Anhaltspunkte vorlagen.

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