Im Zusammenhang mit dem Einsatz von ungarischen AN ungarischer Gesellschaften über mehrere Subauftragnehmerverträge in Zügen der ÖBB im grenzüberschreitenden Personenverkehr (Bordservice) richtet der VwGH mehrere Fragen an den EuGH, und zwar im Wesentlichen betr die Anwendbarkeit der RL 96/71/EG (EntsendeRL) bzw betr die Vereinbarkeit der einschränkenden nationalen Vorschriften (AVRAG) mit dem Unionsrecht (va Dienstleistungsfreiheit). Die Antwort des EuGH könnte - so der VwGH - allenfalls auch für das Personal im Land- und Luftverkehr von Bedeutung sein. VwGH 15. 12. 2017, Ra 2017/11/0093, 0094, 0098 und 0099.