Die Kategoriebeträge nach dem MRG erhöhen sich mit mietrechtlicher Wirksamkeit ab 1. 2. 2018 (vgl BGBl II 2018/10).Verordnung der FMA über den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Rückerwerb und/oder der Veräußerung eigener Aktien sowie der Einräumung von Aktienoptionen (Veröffentlichungsverordnung 2018 - VeröffentlichungsV 2018), BGBl II 2018/13.