Fällt eine Kapitalforderung endgültig aus, führt dies nach der Einführung der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer zu einem steuerlichen Verlust in der privaten Vermögenssphäre. Dies hat der BFH mit Urteil vom 24. 10. 2017, VIII R 13/15, in einem Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Darlehensnehmer im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG entschieden. Inhalt und Folgen des Urteils werden im Folgenden dargestellt.