Bei näherem Hinsehen wirft das im Eilverfahren und ohne Begutachtung drei Tage vor den letzten Nationalratswahlen beschlossene "Arbeitnehmer-Angleichungspaket" (BGBl I 2017/153) beachtliche, auch praxiswichtige Auslegungsfragen auf, denen der Beitrag nachgeht. Infolge der Themeneinschränkung wird auf allgemeine Inhaltsausführungen1 insoweit verzichtet, als solche dafür entbehrlich sind.