Der nachstehende Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen des mit 1. 7. 2018 in Kraft tretenden 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geben. Grundkenntnisse des geltenden Sachwalterrechts werden dabei vorausgesetzt.