RL 2005/29/EG : Art 2
RL 2011/83/EU : Art 2
Eine natürliche Person ist nicht schon deshalb als "Gewerbetreibender" iSv Art 2 Buchst b RL 2005/29/EG (RL über unlautere Geschäftspraktiken) bzw "Unternehmer" iSv Art 2 Nr 2 RL 2011/83/EU [über die Rechte der Verbraucher ...] einzustufen, weil sie auf einer Online-Plattform gleichzeitig eine Reihe von Anzeigen veröffentlicht hat, in denen neue und gebrauchte Waren zum Verkauf angeboten wurden.