ABGB: §§ 1295, 1299, 1489
Bereits verjährt waren im vorliegenden Fall jedenfalls die Ansprüche des kl Anlegers wegen eines Beratungsfehlers über das Risiko eines Totalverlusts (hier: Klage am 22. 6. 2016 - Abbruch der Geschäftsbeziehung zum bekl Wertpapierdienstleistungsunternehmen Anfang des Jahres 2013 mit der Begründung, dass seine Gelder "verloren" seien).