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SV-Verzugszinsen ab 2019

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2018/571RdW 2018, 762 Heft 12 v. 20.12.2018

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2019 (unverändert) 3,38 %.

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