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EuGH: Kfz-Haftpflichtversicherung: "Benutzung eines Fahrzeugs"

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2018/564RdW 2018, 761 Heft 12 v. 20.12.2018

Ein Fall, in dem der Mitfahrer eines auf einem Parkplatz geparkten Fahrzeugs beim Öffnen der Tür das daneben geparkte Fahrzeug beschädigt, fällt unter den Begriff "Benutzung eines Fahrzeugs" iSd Art 3 Abs 1 der Ersten RL 72/166/EWG [betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht]. EuGH 15. 11. 2018, C-648/17 , BTA Baltic Insurance Company; zu einem lettischen Vorabentscheidungsersuchen.

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