Ein Fall, in dem der Mitfahrer eines auf einem Parkplatz geparkten Fahrzeugs beim Öffnen der Tür das daneben geparkte Fahrzeug beschädigt, fällt unter den Begriff "Benutzung eines Fahrzeugs" iSd Art 3 Abs 1 der Ersten RL 72/166/EWG [betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht]. EuGH 15. 11. 2018, C-648/17 , BTA Baltic Insurance Company; zu einem lettischen Vorabentscheidungsersuchen.