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Keine Zustimmung zur Kündigung eines begünstigten Behinderten während Rehabilitationsgeldbezugs

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2018/553RdW 2018, 724 Heft 11 v. 19.11.2018

BEinstG: § 8 Abs 2

AVRAG: § 15b

Bezieht ein AN wegen einer festgestellten vorübergehenden Invalidität Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld, kommt es gem § 15b AVRAG zu einer automatischen Karenzierung des Dienstverhältnisses und die Verpflichtung des AG zur Fortzahlung des Entgelts ruht für die Dauer des Leistungsbezugs. Aus diesem Grund stellt es keine fehlerhafte Ermessensübung dar, wenn die Zustimmung zur Kündigung einer begünstigten Behinderten, deren Dienstverhältnis wegen des Bezugs von Rehabilitationsgeld karenziert ist und die wegen ihres Alters und ihrer fehlenden Berufsausbildung mit Wahrscheinlichkeit keinen neuen Arbeitsplatz innerhalb angemessener Zeit finden würde, nicht erteilt wird.

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