RL 2007/64/EG : Art 4
RL 2014/92/EU : Art 1
Die Möglichkeit, von einem Konto Zahlungsvorgänge an Dritte bzw von Dritten auszuführen und zu empfangen, ist ein konstitutives Merkmal des Begriffs "Zahlungskonto". Ein Konto, das für solche Zahlungsvorgänge nicht unmittelbar genutzt werden kann, sondern nur über ein Zwischenkonto, kann daher nicht als "Zahlungskonto" iSd Zahlungskonten-RL (RL 2014/92/EU ) und der Zahlungsdienste-RL (RL 2007/64/EG ) angesehen werden. Somit fällt ein Sparkonto mit täglicher Fälligkeit, auf das bzw von dem Einzahlungen und Abhebungen nur über ein Giro-