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Immobilienmakler - unrichtige Information über Heizkosten

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/528RdW 2018, 701 Heft 11 v. 19.11.2018

KSchG: § 30b

MaklerG: § 3

Hat der Makler seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber verletzt (vgl § 3 Abs 3 MaklerG, § 30b Abs 2 KSchG), kann dieser grds nach allgemeinen Grundsätzen Schadenersatz verlangen. Insofern verweist § 3 Abs 4 MaklerG lediglich auf allgemeines Schadenersatzrecht.

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