Gewährt der pflegebedürftige Arbeitgeber seiner bei ihm angestellten Pflegerin ein großzügiges Geldgeschenk, zählt dies dann nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Schenkung auf private Motive zurückzuführen ist und somit nicht auf die Dienstleistungen der Arbeitnehmerin. - VwGH 25. 7. 2018, Ro 2018/13/0005.