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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Unbezahlter Urlaub am Ende des Beobachtungszeitraums

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2018/495RdW 2018, 658 Heft 10 v. 16.10.2018

KBGG: § 24 Abs 1 Z 2

Das für den Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes zwingend notwendige Erfordernis der durchgehenden sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit während der letzten 6 Monate (nunmehr 182 Kalendertage) vor der Geburt des Kindes ist erfüllt, wenn in diesem 6-monatigen Beobachtungszeitraum Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als 14 Kalendertagen liegen.

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