ArbVG: § 68 Abs 4, § 105
Gem § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber vor jeder Kündigung eines AN den BR zu verständigen, der innerhalb einer Woche hierzu Stellung nehmen kann. Dass dem BR-Vorsitzenden die Kündigungsabsicht des AG während des Urlaubs zuging, steht einer zulässigen Beschlussfassung des BR nicht per se entgegen. Liegt zwischen der