Zehn Jahre nach der aufsehenerregenden OGH-Entscheidung vom 29. 5. 2008 gibt es zwar einen breiten Meinungsstand und drei Folgeentscheidungen des Höchstgerichts, jedoch noch immer kein durchgängiges und praktisch umsetzbares Lösungsmodell. Ein solches soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden.1