Für die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages bei ausländischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die aus der Sicht des österreichischen Rechts auch mit festen Steuersätzen zu besteuernde sonstige Bezüge beinhalten, gilt: Es sind sowohl die sonstigen Bezüge wie auch die Steuer nach festen Sätzen in die Berechnungsformel für den Anrechnungshöchstbetrag einzubeziehen. - VwGH 27. 6. 2017, Ro 2015/13/0019.