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Aufbewahrung von Prüfbefunden von kraftbetriebenen Türen in Zügen

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/467RdW 2017, 638 Heft 9 v. 27.9.2017

AM-VO: § 7 Abs 1 Z 11, § 8 Abs 1 Z 9, § 11 Abs 3

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