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Bevollmächtigung der Arbeiterkammer zur Auflösung eines Lehrverhältnisses

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2017/463RdW 2017, 637 Heft 9 v. 27.9.2017

BAG: § 15 Abs 2

AKG: §§ 4, 7

1. Die Vertretungsbefugnis der Arbeiterkammer umfasst grundsätzlich auch die außergerichtliche Geltendmachung von Arbeitnehmerrechten gegenüber dem AG.

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