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Stiftungsvorstand: Wiederbestellung - Eintragung im Firmenbuch?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2017/456RdW 2017, 627 Heft 9 v. 27.9.2017

FBG: § 10

Im Firmenbuch können grundsätzlich nur jene Tatsachen eingetragen werden, die auch eintragungspflichtig sind, für die es also eine gesetzliche Anordnung gibt. Dies ist - hier - mangels Änderung in der Vertretungsbefugnis bei der (unmittelbar anschließenden) Wiederbestellung eines Mitglieds eines Stiftungsvorstands aber nicht der Fall.

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