Der Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung steht es nicht zwingend entgegen, wenn der Hauptwohnsitz erst eineinhalb Jahre nach der Grundstücksveräußerung aufgegeben wird. - VwGH 1. 6. 2017, 2015/15/0006.
Der Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung steht es nicht zwingend entgegen, wenn der Hauptwohnsitz erst eineinhalb Jahre nach der Grundstücksveräußerung aufgegeben wird. - VwGH 1. 6. 2017, 2015/15/0006.