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Irrtümliche Zahlung nach DV-Ende - keine Rückzahlungspflicht

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/416RdW 2017, 571 Heft 8 v. 23.8.2017

ABGB: §§ 328, 1431

Wurden einem DN vom DG im Anschluss an das Ende des Dienstverhältnisses irrtümlich rund 6.800 netto überwiesen, muss er den Betrag nicht zurückzahlen, wenn er redlicherweise davon ausgehen konnte, dass ihm das Geld zusteht und er es gutgläubig verbraucht hat.

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