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Latente Steuern bei gesellschaftsrechtlichen Ergebnisabführungsverträgen

SteuerrechtElisabeth Höltschl, Msc/Univ.-Ass. Mag. Karl Stückler, BSc, LL.B.RdW 2017/384RdW 2017, 525 Heft 7 v. 17.7.2017

Mit Inkrafttreten des RÄG 2014 besteht gem § 198 Abs 9 und 10 UGB die Verpflichtung zur Bilanzierung latenter Steuern. Dieser Beitrag untersucht, wie die in den unversteuerten Rücklagen enthaltenen passiven latenten Steuern bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrags im Jahresabschluss abzubilden sind.

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