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VwGH zu vor der Gruppenbildung vorgenommenen Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2017/382RdW 2017, 523 Heft 7 v. 17.7.2017

Soweit steuerliche Abschreibungs-Siebentel iSd § 12 Abs 3 Z 2 KStG aus der Zeit vor Bildung einer Unternehmensgruppe in die Jahre der Gruppenmitgliedschaft fallen, sind sie in der Gruppe uneingeschränkt abziehbar. - VwGH 31. 5. 2017, Ro 2015/13/0024.

Die Gruppenträgerin erwarb im Jahr 2007 die Mehrheitsbeteiligung an der A-GmbH. Seither ist die A-GmbH Gruppenmitglied.

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