Der Sachbezug des Dienstnehmers aus seinem ersten Dienstverhältnis bestand in der Überlassung eines Pkw für die private Nutzung. Diesen Pkw verwendete der Dienstnehmer sodann für Fahrten im Rahmen eines parallelen zweiten Dienstverhältnisses. Strittig wurde, ob diese Verwendung zu Werbungskosten führt. - VwGH 27. 1. 2011, 2010/15/0197.