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UV-Schutz auf Weg zu Übung der Freiwilligen Feuerwehr?

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/376RdW 2017, 516 Heft 7 v. 17.7.2017

ASVG: § 175 Abs 2 Z 1, § 176 Abs 1 Z 7 lit a

Unfälle eines Mitglieds einer freiwilligen Feuerwehr auf Wegen zu oder von einer Übung stehen dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und gelten als den Arbeitsunfällen gleichgestellte Unfälle, wenn Ausgangs- bzw Endpunkt der konkreten Wege der Wohnort ist.

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