ABGB: § 1330
ECG: §§ 16, 18
Wie bei Online-Gästebüchern wird auch bei Online-Diskussionsforen der Leser regelmäßig nicht davon ausgehen, dass - etwa gegen § 1330 ABGB verstoßende - Postings von Nutzern die Meinung des Betreibers wiedergeben. Wird ein solcher Eindruck vom Betreiber nicht erweckt und hat er die Postings nicht durch eigenes Verhalten provoziert, kommt es lediglich darauf an, ob er seiner Verpflichtung zur Entfernung iSd § 16 Abs 1 Z 2 ECG fristgerecht nachgekommen ist. Andernfalls kann der Betreiber auch auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.