RL 2004/18 : Art 2, Art 44 iVm Art 48 Abs 2 lit a
EuGH 4. 5. 2017, Rs C-387/14 , Esaprojekt
Der EuGH stellte kürzlich fest, dass die Richtlinie 2004/18 "es einem Wirtschaftsteilnehmer in dem Fall, dass der öffentliche Auftraggeber der Auffassung ist, dass ein bestimmter Auftrag unteilbar und somit von einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer durchzuführen ist, nicht ermöglicht, sich im Sinne von Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu berufen, indem das Wissen und die Erfahrungen der beiden Unternehmen, die jeweils für sich nicht über die Kapazitäten für die Ausführung des betreffenden Auftrags verfügen, summiert werden [...]". (Hervorhebungen durch uns)