KSchG: § 27
§ 27 KSchG, der ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers für "Vorauszahlungskäufe" unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorsieht, ist nicht auf (endfällige) Fremdwährungskredite anwendbar, auch nicht analog. Die Einräumung eines Rücktrittsrechts des Verbrauchers mit der Wirkung, dass sich dieser bis zur Erfüllung eines (endfälligen) Fremdwäh-