In einem aktuellen Erkenntnis hat der VwGH klargestellt, dass eine wesentliche Erhöhung des monatlichen Entgelts eines DN wenige Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses, ohne dass dies durch Zusatzaufgaben des DN gerechtfertigt wäre, nicht dazu führt, dass die - auf Basis dieser erhöhten Bezüge gem § 23 Abs 1 AngG gewährte - Abfertigung im vollen Umfang gem § 67 Abs 3 EStG begünstigt zu versteuern wäre. VwGH 27. 4. 2017, Ra 2015/15/0037.